Welche Ausbildung kann ich mit der Offenen Arbeitsstiftung absolvieren?
Sie können alle Aus- und Weiterbildungen (zB. Lehre, Schule, Studium, Kurse etc.) absolvieren, sofern diese dem Arbeitsmarkt dienlich sind.
Wie lange dauert eine Ausbildung über die Offene Arbeitsstiftung?
Die Aus- und Weiterbildung darf max. vier Jahre dauern.
Wieviel Geld steht mir monatlich zur Verfügung?
Während der Aus- und Weiterbildung erhalten Sie Stiftungs-Arbeitslosengeld (in Höhe des „Normalarbeitslosengeldes“) oder "DLU" (Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes). Zusätzlich zu diesen Leistungen bekommen Sie von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber, über die Stiftung angewiesen, eine monatliche Zuschussleistung (Stipendium).
Wer bezahlt die Aus- und Weiterbildung?
Ihre Aus- und Weiterbildung werden bis zu einen gewissen Betrag (siehe Sektionsordnung) von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber finanziert.
Welche Vorteile habe ich durch die Absolvierung?
Sie bekommen von uns eine Analyse und Rückmeldung über die Verwertbarkeit Ihrer beruflichen Erfahrungen und Qualifikationen. Weiters übernehmen wir die Suche nach einem Anstellungs- bzw. Ausbildungsunternehmen für Sie. Durch die Absolvierung der Stiftung bekommen Sie kostenlose Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten bis zu vier Jahre.
Wie und bis wann muss ich die Anwesenheitsliste ausfüllen?
Die Anwesenheitliste soll eine stichwortartige Beschreibung der Tätigkeiten und des Tageszeitaufwandes (inklusive der theoretischen Ausbildung) enthalten. Weiters muss die Liste mit Firmenstempel und Unterschrift vom Praktikumsgeber versehen sein. Bei StudentInnen reicht die eigene Unterschrift. Die Anwesenheitliste / Zeitaufzeichung muss ohne Ausnahme bis 7. des Folgemonats an Ihren Betreuer der Arbeitsstiftung gesandt werden!
Wann bekomme ich das Stipendium überwiesen?
Die Überweisung des Stipendiums erfolgt bis zum 15. des Folgemonats, vorausgesetzt die bestätigte und vollständig ausgefüllte Anwesenheitsliste ist für den relevanten Monat abgegeben worden
Wie ist die korrekte Vorgangsweise bei Krankheit?
Ihre Krankmeldung bei Ihrem Betreuer der Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung muss unbedingt am 1. Tag des Krankenstandes erfolgen. Benachrichtigen Sie auch unverzüglich Ihr Trainingsunternehmen und das AMS.
Nach dem Krankenstand senden Sie die Krankenstandsbescheinigung und die Auszahlungsbestätigung von der GKK an Ihren Betreuer der Arbeitsstiftung.
Was ist bei Rechnungen zu beachten?
Rechnungen müssen der Offenen Arbeitsstiftung immer im Original und mit der korrekten Rechnungsadresse vorliegen. Weiters ist der Name des Teilnehmers / der Teilnehmerin anzugeben. Die korrekte Rechnungsadresse lautet: Verein zur Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmern, Offene Arbeitsstiftung | Redtenbachergasse 6 | 4400 Steyr
Welche Bestätigungen muss ich an die Offene Arbeitsstiftung übermitteln?
Es müssen alle Teilnahmebestätigungen und Zeugnisse (von den Kursen laut Bildungsplan) an Ihren Betreuer der Offenen Arbeitsstiftung übermittelt werden. Bei StudentInnen muss jedes Semester die Inskriptionsbestätigung und das Sammelzeugnis an den Betreuer übermittelt werden.
Was muss ich bei Auslandsfahrten beachten?
Bei Auslandsfahrten muss unbedingt ein Nachsichtsansuchen mit Angaben des Urlaubslandes bzw. Art der beruflichen oder ausbildungsrelevanten Tätigkeit im Ausland an das AMS gestellt werden. Auch muss der Verein zur Aus- und Weiterbildung vor Antritt des Urlaubs einen unterschriebenen Urlaubsschein erhalten.